Datenschutzberatung
Analysen zum Stand des Datenschutzes im Unternehmen:
Die EU-Datenschutzgrundverordnung und das (neue) Bundesdatenschutzgesetz verlangen von Firmen die Beachtung einer Vielzahl von Vorschriften bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten). Seit Mai 2018 haben sich mit der DSGVO die Anforderungen an einen wirksamen Datenschutz noch erhöht. Um die bei Nichtbeachtung drohenden erheblichen Geldstrafen zu vermeiden, wird folgendes Beratungsangebot unterbreitet:
Einsatz als Externer Datenschutzbeauftragter:
Das Bundesdatenschutzgesetz (neu 2018) fordert von allen Stellen im nicht-öffentlichen Bereich, in denen mehr als 20
Personen mit personenbezogenen Daten arbeiten, die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Der Datenschutzbeauftragte muss der Geschäftsleitung unmittelbar
unterstellt sein.
Für Firmen ohne einen eigenen Datenschutzbeauftragten besteht die Möglichkeit, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese Funktion wird als tageweise Beratung zu einem Pauschalpreis
pro Jahr durchgeführt und umfasst:
- Kontrolle der Ist-Situation vor Ort
- Regelmäßige Information über den aktuellen Stand der Rechtsprechung zum Datenschutz
- Beratung per Telefon und ggf. Einleitung von Maßnahmen in akuten Situationen.
Zuständige Beraterin: |
Dr. Wilma Heim |