DatenschutzberatungUnternehmensanalysen zum Stand des Datenschutzes:Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt von Firmen im nicht-öffentlichen Bereich die Beachtung einer Vielzahl von Vorschriften bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten). Um die bei Nichtbeachtung drohenden erheblichen Geldstrafen zu vermeiden, wird folgendes Beratungsangebot unterbreitet:
Externer Datenschutzbeauftragter: Das Bundesdatenschutzgesetz fordert von allen Firmen, in denen EDV im Einsatz ist und mehr als 9 Personen mit personenbezogenen Daten arbeiten, die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Der Datenschutzbeauftragte muss der Geschäftsleitung unmittelbar unterstellt sein.
Zuständige Beraterin: |
